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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
9000e.com - Inhaber:
Utz Bonarewitz (nachfolgend 9000e.com genannt)
1 Zusammenarbeit
1.1 Die Parteien arbeiten
vertrauensvoll zusammen
und unterrichten sich bei
Abweichungen von dem vereinbarten
Vorgehen oder Zweifeln an
der Richtigkeit der Vorgehensweise
des anderen unverzüglich
gegenseitig.
1.2 Erkennt der Kunde, dass
eigene Angaben und Anforderungen
fehlerhaft, unvollständig,
nicht eindeutig oder nicht
durchführbar sind, hat er
dies und die ihm erkennbaren
Folgen 9000e.com unverzüglich
mitzuteilen.
1.3 Die Vertragsparteien
nennen einander Ansprechpartner
und deren Stellvertreter,
die die Durchführung des
Vertragsverhältnisses für
die sie benennende Vertragspartei
verantwortlich und sachverständig
leiten.
1.4 Veränderungen in den
benannten Personen haben
die Parteien sich jeweils
unverzüglich mitzuteilen.
Bis zum Zugang einer solchen
Mitteilung gelten die zuvor
benannten Ansprechpartner
und/oder deren Stellvertreter
als berechtigt, im Rahmen
ihrer bisherigen Vertretungsmacht
Erklärungen abzugeben und
entgegenzunehmen.
1.5 Die Ansprechpartner
verständigen sich in regelmäßigen
Abständen über Fortschritte
und Hindernisse bei der
Vertragsdurchführung, um
gegebenenfalls lenkend in
die Durchführung des Vertrages
eingreifen zu können.
1.6 Über den Informationsaustausch
der Ansprechpartner wird
9000e.com ein Protokoll
erstellen. Das Protokoll
ist dem Kunden zu übermitteln.
Bei gegenteiligen Ansichten
hat dieser das Recht, seine
Ansicht in das Protokoll
aufnehmen zu lassen. Dieses
Recht ist spätestens eine
Woche nach Empfang des Protokolls
auszuüben.
2 Mitwirkungspflichten
des Kunden
2.7 Der Kunde unterstützt
9000e.com bei der Erfüllung
ihrer vertraglich geschuldeten
Leistungen. Dazu gehört
insbesondere das rechtzeitige
Zurverfügungstellen von
Informationen, Datenmaterial
sowie von Hard- und Software,
soweit die Mitwirkungsleistungen
des Kunden dies erfordern.
Der Kunde wird 9000e.com hinsichtlich der von
9000e.com zu erbringenden
Leistungen eingehend instruieren.
2.8 Der Kunde stellt in
der erforderlichen Zahl
eigene Mitarbeiter zur Durchführung
des Vertragsverhältnisses
zur Verfügung, die über
die erforderliche Fachkunde
verfügen.
2.9 Sofern sich der Kunde
verpflichtet hat, 9000e.com im Rahmen der Vertragsdurchführung
(Bild-, Ton-, Text- o.ä.)
Materialien zu beschaffen,
hat der Kunde diese 9000e.com umgehend und in
einem gängigen, unmittelbar
verwertbaren, möglichst
digitalen Format zur Verfügung
zu stellen. Ist eine Konvertierung
des vom Kunden überlassenen
Materials in ein anderes
Format erforderlich, so
übernimmt der Kunde die
hierfür anfallenden Kosten.
Der Kunde stellt sicher,
dass 9000e.com die
zur Nutzung dieser Materialien
erforderlichen Rechte erhält.
2.10 Mitwirkungshandlungen
nimmt der Kunde auf seine
Kosten vor.
3 Beteiligung Dritter
Für Dritte, die auf Veranlassung
oder unter Duldung des Kunden
für ihn im Tätigkeitsbereich
von 9000e.com tätig
werden, hat der Kunde wie
für Erfüllungsgehilfen einzustehen.
9000e.com hat es gegenüber
dem Kunden nicht zu vertreten,
wenn 9000e.com aufgrund
des Verhaltens eines der
vorbezeichneten Dritten
seinen Verpflichtungen gegenüber
dem Kunden ganz oder teilweise
nicht oder nicht rechtzeitig
nachkommen kann.
4 Termine
4.1 Termine zur Leistungserbringung
dürfen auf Seiten von 9000e.com nur durch den
Ansprechpartner zugesagt
werden.
4.2 Die Vertragsparteien
werden Termine möglichst
schriftlich festlegen. Termine,
durch deren Nichteinhalten
eine Vertragspartei nach
§ 286 Absatz 2 des Bürgerlichen
Gesetzbuchs ohne Mahnung
in Verzug gerät (verbindliche
Termine), sind stets schriftlich
festzulegen und als verbindlich
zu bezeichnen.
4.3 Leistungsverzögerungen
aufgrund höherer Gewalt
(z. B. Streik, Aussperrung,
behördliche Anordnungen,
allgemeine Störungen der
Telekommunikation usw.)
und Umständen im Verantwortungsbereich
des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige
Erbringung von Mitwirkungsleistungen,
Verzögerungen durch dem
Kunden zuzurechnende Dritte
etc.) hat 9000e.com
nicht zu vertreten und berechtigen
9000e.com, das Erbringen
der betroffenen Leistungen
um die Dauer der Behinderung
zzgl. einer angemessenen
Anlaufzeit hinauszuschieben.
9000e.com wird dem
Kunden Leistungsverzögerungen
aufgrund höherer Gewalt
anzeigen.
5 Leistungsänderungen
5.1 Will der Kunde den
vertraglich bestimmten Umfang
der von 9000e.com zu
erbringenden Leistungen
ändern, so wird er diesen
Änderungswunsch schriftlich
gegenüber 9000e.com
äußern. Das weitere Verfahren
richtet sich nach den nachfolgenden
Bestimmungen. Bei Änderungswünschen,
die rasch geprüft und voraussichtlich
innerhalb von 8 Arbeitsstunden
umgesetzt werden können,
kann 9000e.com von
dem Verfahren nach Absatz
2 bis 5 absehen.
5.2 9000e.com prüft,
welche Auswirkungen die
gewünschte Änderung insbesondere
hinsichtlich Vergütung,
Mehraufwänden und Terminen
haben wird. Erkennt 9000e.com , dass zu erbringende
Leistungen aufgrund der
Prüfung nicht oder nur verzögert
ausgeführt werden können,
so teilt 9000e.com
dem Kunden dies mit und
weist ihn darauf hin, dass
der Änderungswunsch weiterhin
nur geprüft werden kann,
wenn die betroffenen Leistungen
um zunächst unbestimmte
Zeit verschoben werden.
Erklärt der Kunde sein Einverständnis
mit dieser Verschiebung,
führt 9000e.com die
Prüfung des Änderungswunsches
durch. Der Kunde ist berechtigt,
seinen Änderungswunsch jederzeit
zurückzuziehen; das eingeleitete
Änderungsverfahren endet
dann.
5.3 Nach Prüfung des Änderungswunsches
wird 9000e.com dem
Kunden die Auswirkungen
des Änderungswunsches auf
die getroffenen Vereinbarungen
darlegen. Die Darlegung
enthält entweder einen detaillierten
Vorschlag für die Umsetzung
des Änderungswunsches oder
Angaben dazu, warum der
Änderungswunsch nicht umsetzbar
ist.
5.4 Die Vertragsparteien
werden sich über den Inhalt
eines Vorschlags für die
Umsetzung des Änderungswunsches
unverzüglich abstimmen und
das Ergebnis einer erfolgreichen
Abstimmung dem Text der
Vereinbarung, auf die sich
die Änderung bezieht, als
Nachtragsvereinbarung beifügen.
5.5 Kommt eine Einigung
nicht zustande oder endet
das Änderungsverfahren aus
einem anderen Grund, so
verbleibt es beim ursprünglichen
Leistungsumfang. Gleiches
gilt für den Fall, dass
der Kunde mit einer Verschiebung
der Leistungen zur weiteren
Durchführung der Prüfung
nach Absatz 2 nicht einverstanden
ist.
5.6 Die von dem Änderungsverfahren
betroffenen Termine werden
unter Berücksichtigung der
Dauer der Prüfung, der Dauer
der Abstimmung über den
Änderungsvorschlag und gegebenenfalls
der Dauer der auszuführenden
Änderungswünsche zuzüglich
einer angemessenen Anlauffrist
soweit erforderlich verschoben.
9000e.com wird dem
Kunden die neuen Termine
mitteilen.
5.7 Der Kunde hat die durch
das Änderungsverlangen entstehenden
Aufwände zu tragen. Hierzu
zählen insbesondere die
Prüfung des Änderungswunsches,
das Erstellen eines Änderungsvorschlags
und etwaige Stillstandszeiten.
Die Aufwände werden für
den Fall, dass zwischen
den Parteien ein Vereinbarung
über Tagessätze getroffen
wurde, nach diesen, im Übrigen
nach der üblichen Vergütung
von 9000e.com berechnet.
5.8 9000e.com ist berechtigt,
die nach dem Vertrag zu
erbringenden Leistungen
zu ändern oder von ihnen
abzuweichen, wenn die Änderung
oder Abweichung unter Berücksichtigung
der Interessen von 9000e.com für den Kunden
zumutbar ist.
6 Vergütung
6.1 Der Kunde trägt
gegen Nachweis sämtliche
Auslagen wie Reise- und
Übernachtungskosten, Spesen
und im Rahmen der Vertragsdurchführung
anfallenden Entgeltforderungen
Dritter. Reisekosten werden
nur ersetzt, wenn der Anreiseweg
vom Sitz von mehr als 50
Km beträgt. Die reine Reisezeit
wird nicht vergütet. Für
die Abwicklung von Aufträgen
mit Dritten, deren Kostenaufwand
direkt an den Kunden weiterberechnet
wird, kann 9000e.com
eine Handling Fee in Höhe
der tatsächlichen Kosten
erheben.
6.2 Die Vergütung von 9000e.com
erfolgt grundsätzlich nach
Zeitaufwand, der monatlich
in Rechnung gestellt wird.
Maßgeblich für die Vergütung
des Zeitaufwandes sind die
jeweils gültigen Vergütungssätze
von 9000e.com, soweit nicht
etwas Abweichendes vereinbart
ist. 9000e.com ist berechtigt,
die den Vereinbarungen zugrundeliegenden
Vergütungssätze nach billigem
Ermessen (§ 315 BGB) zu
ändern oder zu ergänzen.
Von 9000e.com erstellte
Kostenvoranschläge oder
Budgetplanungen sind unverbindlich.
6.3 Haben die Parteien keine
Vereinbarung über die Vergütung
einer Leistung von 9000e.com
getroffen, deren Erbringung
der Kunde den Umständen
nach nur gegen eine Vergütung
erwarten durfte, so hat
der Kunde die für diese
Leistung übliche Vergütung
zu entrichten. Im Zweifel
gelten die von 9000e.com
für ihre Leistungen verlangten
Vergütungssätze als üblich.
6.4 Alle vertraglich vereinbarten
Vergütungen verstehen sich
zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
7 Rechte
7.1 9000e.com gewährt
dem Kunden an den erbrachten
Leistungen das einfache,
räumlich und zeitlich nicht
beschränkte Recht, diese
Leistungen vertragsgemäß
zu nutzen. Ist Software
Gegenstand der Leistungen,
gelten die §§ 69 d und e
UrhG.
7.2 Eine weitergehende Nutzung
als in Absatz 1 beschrieben
ist unzulässig. Insbesondere
ist es dem Kunden untersagt,
Unterlizenzen zu erteilen
und die Leistungen zu vervielfältigen,
zu vermieten oder sonst
wie zu verwerten.
7.3 Bis zur vollständigen
Vergütungszahlung ist dem
Kunden der Einsatz der erbrachten
Leistungen nur widerruflich
gestattet. 9000e.com kann
den Einsatz solcher Leistungen,
mit deren Vergütungszahlung
sich der Kunde in Verzug
befindet, für die Dauer
des Verzuges widerrufen.
8 Schutzrechtsverletzungen
8.1 9000e.com stellt
auf eigene Kosten den Kunden
von allen Ansprüchen Dritter
aus Schutzrechtsverletzungen
(Patente, Lizenzen und sonstige
Schutzrechte) frei. Der
Kunde wird 9000e.com unverzüglich
über die geltend gemachten
Ansprüche Dritter informieren.
Informiert der Kunde die
Agentur nicht unverzüglich
über die geltend gemachten
Ansprüche, erlischt der
Freistellungsanspruch.
8.2 Im Falle von Schutzrechtsverletzungen
darf 9000e.com - unbeschadet
etwaiger Schadenersatzansprüche
des Kunden - nach eigener
Wahl und auf eigene Kosten
hinsichtlich der betroffenen
Leistung nach vorheriger
Absprache mit dem Kunden
Änderungen vornehmen, die
unter Wahrung der Interessen
des Kunden gewährleisten,
dass eine Schutzrechtsverletzung
nicht mehr vorliegt oder
für den Kunden die erforderlichen
Nutzungsrechte erwerben.
9 Rücktritt
Der Kunde kann wegen
einer nicht in einem Mangel
der Kaufsache oder des Werks
bestehenden Pflichtverletzung
nur zurücktreten, wenn 9000e.com
diese Pflichtverletzung
zu vertreten hat.
10 Haftung
10.1 9000e.com haftet für
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Für leichte Fahrlässigkeit
haftet 9000e.com nur bei
Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht (Kardinalpflicht)
sowie bei Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit.
10.2 Die Haftung ist im
Falle leichter Fahrlässigkeit
summenmäßig beschränkt auf
die Höhe des vorhersehbaren
Schadens, mit dessen Entstehung
typischerweise gerechnet
werden muss. In jedem Fall
ist die Haftung auf die vereinbarte Vergütung begrenzt.
10.3 Für den Verlust von
Daten und/oder Programmen
haftet 9000e.com insoweit
nicht, als der Schaden darauf
beruht, dass es der Kunde
unterlassen hat, Datensicherungen
durchzuführen und dadurch
sicherzustellen, dass verlorengegangene
Daten mit vertretbarem Aufwand
wiederhergestellt werden
können.
10.4 Die vorstehenden Regelungen
gelten auch zugunsten der
Erfüllungsgehilfen von 9000e.com.
11 Abwerbungsverbot
Der Kunde verpflichtet sich,
während der Dauer der Zusammenarbeit
der Parteien und für einen
Zeitraum von einem Jahr
danach keine Mitarbeiter
von 9000e.com abzuwerben
oder ohne Zustimmung von
9000e.com anzustellen. Für
jeden Fall der schuldhaften
Zuwiderhandlung verpflichtet
sich der Kunde, eine von
9000e.com der Höhe nach
festzusetzende und im Streitfall
vom zuständigen Gericht
zu überprüfende Vertragsstrafe
zu zahlen.
12 Geheimhaltung, Presseerklärung
12.1 Die der anderen Vertragspartei
übergebenen Unterlagen,
mitgeteilten Kenntnisse
und Erfahrungen dürfen ausschließlich
für die Zwecke dieses Vertrages
verwendet und Dritten nicht
zugänglich gemacht werden,
sofern sie nicht ihrer Bestimmung
nach Dritten zugänglich
gemacht werden sollen oder
dem Dritten bereits bekannt
sind. Dritte sind nicht
die zur Durchführung des
Vertragsverhältnisses hinzugezogenen
Hilfspersonen wie Freie
Mitarbeiter, Subunternehmer
etc.
12.2 Darüber hinaus vereinbaren
die Vertragsparteien, Vertraulichkeit
über den Inhalt dieses Vertrages
und über die bei dessen
Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse
zu wahren.
12.3 Die Geheimhaltungsverpflichtung
gilt auch über die Beendigung
des Vertragsverhältnisses
hinaus.
12.4 Wenn eine Vertragspartei
dies verlangt, sind die
von ihr übergebenen Unterlagen
wie Strategiepapiere, Briefingdokumente
etc. nach Beendigung des
Vertragsverhältnisses an
sie herauszugeben, soweit
die andere Vertragspartei
kein berechtigtes Interesse
an diesen Unterlagen geltend
machen kann.
12.5 Presseerklärungen,
Auskünfte etc., in denen
eine Vertragspartei auf
die andere Bezug nimmt,
sind nur nach vorheriger
schriftlicher Abstimmung
- auch per e-mail - zulässig.
13 Schlichtung
13.1 Die Parteien versuchen
bei allen Meinungsverschiedenheiten
aus oder im Zusammenhang
mit diesem Vertragsverhältnis
zunächst eine Lösung durch
eine eingehende Erörterung
zwischen den Ansprechpartnern
herbeizuführen.
13.2 Durch die Parteien
nicht lösbare Meinungsverschiedenheiten
sollen durch ein Schlichtungsverfahren
beigelegt werden. Sofern
eine Partei die Durchführung
eines Schlichtungsverfahrens
ablehnt, kann sie den ordentlichen
Gerichtsweg beschreiten,
wenn Sie dies der anderen
Partei zuvor schriftlich
mitgeteilt hat.
13.3 Um ein Schlichtungsverfahren
durchzuführen werden die
Parteien die Schlichtungsstelle
des Deutscher Multimedia
Verband e.V., Kaistrasse
14 in 40221 Düsseldorf anrufen
mit dem Ziel, die Meinungsverschiedenheit
nach dessen Schlichtungsordnung
ganz oder teilweise, vorläufig
oder endgültig zu bereinigen.
13.4 Zur Ermöglichung der
Schlichtung verzichten die
Parteien wechselseitig auf
die Einrede der Verjährung
für alle Ansprüche aus dem
streitigen Lebenssachverhalt
ab Schlichtungsantrag bis
einen Monat nach Ende des
Schlichtungsverfahrens.
Der Verzicht bewirkt eine
Hemmung der Verjährung.
13.5 Die von dem Schlichtungsverfahren,
einschließlich der vorangehenden
Erörterung zwischen den
Ansprechpartnern, betroffenen
Termine werden unter Berücksichtigung
der Dauer der Schlichtung
und gegebenenfalls der Dauer
der auszuführenden Schlichtungsergebnisse
zuzüglich einer angemessenen
Anlauffrist soweit erforderlich
verschoben.
14 Sonstiges
14.1 Die Abtretung von Forderungen
ist nur mit vorheriger schriftlicher
Zustimmung der anderen Vertragspartei
zulässig. Die Zustimmung
darf nicht unbillig verweigert
werden. Die Regelung des
§ 354 a HGB bleibt hiervon
unberührt.
14.2 Ein Zurückbehaltungsrecht
kann nur wegen Gegenansprüchen
aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis
geltend gemacht werden.
14.3 Die Vertragsparteien
können nur mit Forderungen
aufrechnen, die rechtskräftig
festgestellt oder unbestritten
sind.
14.4 9000e.com darf den
Kunden auf ihrer Web-Site
oder in anderen Medien als
Referenzkunden nennen. 9000e.com
darf ferner die erbrachten
Leistungen zu Demonstrationszwecken
öffentlich wiedergeben oder
auf sie hinweisen.
15 Schlussbestimmungen
15.1 Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können auch per e-mail erfolgen.
15.2 Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.
15.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
15.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
15.5 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von 9000e.com, Berlin.
Stand: 01.08.2002 |